Monitoring
Das Monitoring ermöglicht einen Soll-Ist-Abgleich pro eingereichten Beleg mit automatischer Berechnung einer möglichen Differenz. Ist die Differenz neutral kann im Feld „Status“ „100%“ eingegeben werden. Die Bearbeitung ist damit augeschlossen. Bei Abweichungen werden weitere Maßnahmen eingeleitet. Je nach individuellen Belegaufkommen und Komplexitätsstufe der in Anspruch genommenen Gesundheitsleistung in der Beihilfe mit privater Kranken- und Pflegeversicherung werden im folgendem mögliche Maßnahmen aufgezeigt.
Klärung von Erstattungsdiffernzen bei Beihlfestelle und/oder privaten Kranekn- und Pflegeversicherung
Einspruch bei Beihilfestelle und/oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung einlegen
Streitschlichter für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Verbrauerschutzeinrichtung
Was muss ich bei "Honorarvereinbarungen" beim Zahnarzt im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beachten?
Wusstest Du, dass im Jahr 2025…
…9755 Beschwerden über private Krankenversicherer die Schlichtungsstelle PKV-Ombudsmann erreichten? Jede dritte war erfolgreich.
Quelle Stiftung Warentest Finanzen 4/2026