Bei Beihilfeberechtigten mit privater Kranken- und Pflegeversicherung erfolgt eine doppelte Einreichung von Rechnungsbelegen.
1. Einreichung bei der Beihilfestelle (i.d.R. Kopie/Zweitschrift)
Die Original-Rechnung wird in der Regel beim Versicherer, das Rechnungs-Duplikat bei der Beihilfe eingereicht.
2. Einreichung bei der privaten Kranken- und Pflegeversicherung (i.d.R. Original)
Akzeptiert die Versicherungsgesellschaft die Rechnung, wird, je nach Tarif, entweder der volle Rechnungsbetrag oder ein Teilbetrag an den Versicherten zurückerstattet. Da die meisten Versicherer die Versicherungsleistung innerhalb von zwei Wochen überweisen, muss der Versicherungsnehmer häufig nicht in Vorkasse treten.
Tipps & Tricks bei der Einreichung von Belegen
- Einreichefristen beachten (z.B. wird Beihilfe gemäß Bundesbeihilfeverordnung nur gewährt, wenn diese innerhalb von drei Jahren nach Rechnungsdatum beantragt wird, vgl. BBhV § 54 Antragsfrist, andere Beihilfeverordnungen können andere Fristen haben)!
- Um die Abwicklung von hohen Krankenhausrechnungen zu vereinfachen, können a